Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
WW Filtersysteme GmbH
Biberweg 24c, 53842 Troisdorf
Deutschland
Vertreten durch Werner Witt (Geschäftsführer)
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB-Nr. 6632
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen, Montagen sowie Wartungs- und Serviceleistungen der WW Filtersysteme GmbH (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Anlagen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Verträge kommen ausschließlich durch Auftragsbestätigungen des Anbieters zustande.
(3) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag einschließlich technischer Spezifikationen, Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese funktional gleichwertig sind und dem Kunden zumutbar bleiben.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang (Export)
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „EXW - ab Werk“ gemäß Incoterms® 2020.
(2) Bei Versendung geht die Gefahr spätestens mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(3) Bei Exportgeschäften trägt der Kunde sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben, Genehmigungen und behördlichen Auflagen im Bestimmungsland, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 5 Montageleistungen
(1) Montage- und Inbetriebnahmeleistungen erfolgen auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass am Montageort alle erforderlichen baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(4) Die Gefahr geht spätestens mit Abnahme der Montageleistung auf den Kunden über.
§ 6 Abnahme
(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
- eine förmliche Abnahme erfolgt ist, oder
- die Anlage in Betrieb genommen wurde, oder
- der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Wartungs- und Serviceverträge
(1) Wartungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Wartungsvertrages.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.
(3) Reaktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unterlassene oder vom Kunden nicht beauftragte Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
(2) Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungsbetrages an den Anbieter ab.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen oder Lieferengpässe, entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
§ 13 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten technischen und kaufmännischen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
